Baumkontrolle in Düsseldorf
Als Eigentümer haften Sie, wenn von Ihrem Baum eine Gefahr ausgeht – die Rechtsprechung verlangt eine fachkundige Sichtkontrolle, in der Regel zweimal im Jahr: einmal im belaubten, einmal im unbelaubten Zustand (so u. a. OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2020, Az. 11 U 34/20; Maßstab ist die FLL-Baumkontrollrichtlinie 2020).
Die Leistung im Detail
Wir führen die visuelle Baumkontrolle nach der FLL-Baumkontrollrichtlinie durch – der Regelkontrolle zur Überprüfung der Verkehrssicherheit. Vom Boden aus (bei Bedarf mit Seilklettertechnik oder eingehender Untersuchung) beurteilen wir Vitalität, Schäden, Pilzfruchtkörper, Risse, Totholz und die Stand- und Bruchsicherheit. Jede Kontrolle schließt mit einer Aussage zur Verkehrssicherheit, dem Handlungsbedarf und dem empfohlenen Kontrollintervall (je nach Befund meist 12, 6 oder 3 Monate). Sie erhalten einen schriftlichen Baumkontrollbericht als Nachweis.
FLL-Baumkontrolle
- Visuelle ÜberprüfungKontrolle auf Totholz, Risse, Pilzbefall und Standfestigkeit.
- Rechtssicherer BerichtSchriftlicher Dokumentationsbericht für Versicherungen.
- Rechtsprechung OLG HammZweimalige Kontrolle (belaubt/unbelaubt) im Fokus.
Häufige Fragen
Bekomme ich einen schriftlichen Bericht?
Ja, Sie erhalten einen fundierten fachlichen Baumkontrollbericht als rechtssicheren Nachweis.
Wie oft muss kontrolliert werden?
In der Regel ein- bis zweimal jährlich (belaubt/unbelaubt), abhängig von Alter, Art und Standort des Baumes.
Kontakt
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Am schnellsten per Telefon+49 1520 6130048 Fotos vom Baum per WhatsApp schicken- Erstbesichtigung kostenlos & unverbindlich
- Ehrliche Empfehlung – auch wenn sie „nichts tun“ heißt
- Festpreis vor dem ersten Schnitt