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Baumpflege & Baumfällung in Duisburg

Ich steige selbst in die Krone – auch in Duisburg. Seilklettertechnik, Schnitt nach ZTV-Baumpflege, und vorher die ehrliche Frage: Braucht Ihr Baum das wirklich? In Duisburg gibt es keine Baumschutzsatzung – das Bundesrecht gilt trotzdem, und darauf achte ich.

Baumpflege in Duisburg – Baumkrieger bei der Arbeit

Baum fällen in Duisburg: Was gilt ohne Baumschutzsatzung?

Baumschutzsatzung vom 06.08.2001 – vom Rat am 23.11.2015 aufgehoben (Amtsblatt Nr. 42/2015)

  • Gut zu wissenEine städtische Baumschutzsatzung gibt es in Duisburg seit der Aufhebung Ende 2015 nicht mehr (Stand unserer Recherche: Oktober 2026).
  • Gut zu wissenTrotzdem gilt Bundesrecht: Vom 1. März bis 30. September sind Fällungen und starke Rückschnitte nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz verboten – erlaubt sind dann nur schonende Form- und Pflegeschnitte.
  • Gut zu wissenNester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind ganzjährig geschützt (§ 44 BNatSchG).

Worauf Sie trotzdem achten müssen

  • Naturdenkmale, Bäume in Landschafts- oder Naturschutzgebieten und Bäume, die ein Bebauungsplan zum Erhalt festsetzt, bleiben geschützt – hier vorher bei der Stadt nachfragen.
  • Ich schaue mir vor Ort an, ob einer dieser Fälle vorliegt und ob der Baum bewohnt ist.

Quelle: Amtsblatt der Stadt Duisburg Nr. 42 vom 31.12.2015 · Stand der Recherche: Oktober 2026. Kurz zusammengefasst, verbindlich ist die amtliche Fassung.

Was ich in Duisburg für Sie mache

Häufige Fragen aus Duisburg

Brauche ich in Duisburg eine Genehmigung zum Baumfällen?

Eine städtische Baumschutzsatzung gibt es in Duisburg seit der Aufhebung Ende 2015 nicht mehr (Stand unserer Recherche: Oktober 2026). Ausnahmen sind Naturdenkmale, Schutzgebiete und Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt – das prüfe ich vor Ort.

Kommen Sie für Baumpflege auch nach Duisburg?

Ja, Duisburg gehört zu meinem Einsatzgebiet rund um Düsseldorf. Die Erstbesichtigung ist kostenlos und unverbindlich – am schnellsten per Telefon oder mit Fotos per WhatsApp.

Wann im Jahr darf gefällt werden?

Fällungen und starke Rückschnitte sind nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz nur vom 1. Oktober bis 28./29. Februar erlaubt. Schonende Form- und Pflegeschnitte gehen ganzjährig, sofern keine Tiere im Baum brüten oder wohnen.

Kontakt

Ihr Baum in Duisburg?

Am schnellsten per Telefon+49 1520 6130048 Fotos vom Baum per WhatsApp schicken
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