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Baumpflege & Baumfällung in Wuppertal

Ich steige selbst in die Krone – auch in Wuppertal. Seilklettertechnik, Schnitt nach ZTV-Baumpflege, und vorher die ehrliche Frage: Braucht Ihr Baum das wirklich? Was die Baumschutzsatzung in Wuppertal verlangt, kläre ich vor dem ersten Schnitt.

Baumpflege in Wuppertal – Baumkrieger bei der Arbeit

Baumschutzsatzung Wuppertal: Welche Bäume geschützt sind

Baumschutzsatzung der Stadt Wuppertal vom 07.10.2019

  • GeschütztLaubbäume, Eiben, Ginkgos und Obstbäume mit einem Kronenansatz ab 1,70 m
  • Geschütztab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe
  • Geschütztmehrstämmige Bäume, wenn mindestens zwei Stämme je 50 cm Umfang haben
  • GeschütztBaumgruppen ab fünf Bäumen mit je 50 cm, wenn sie eine gemeinsame Krone bilden

Nicht unter die Satzung fallen

  • Bäume bis 150 cm Stammumfang, die weniger als 4 m von einem Gebäude entfernt stehen
  • Wald, Kleingärten, Baumschulen und Gärtnereien

Antrag & Praxis

  • Das Kappen geschützter Bäume ist ausdrücklich verboten. Fachgerechte Pflege – Totholz, Wundbehandlung, Lichtraumprofil – ist erlaubt.
  • Der Antrag geht schriftlich mit Begründung an die Stadt, dazu ein Bestandsplan und am besten Fotos.
  • Eine Genehmigung gilt ein Jahr (bei Bauvorhaben zwei Jahre).

Quelle: Baumschutzsatzung Wuppertal (PDF, wuppertal.de) · Stand der Recherche: Oktober 2026. Kurz zusammengefasst, verbindlich ist die amtliche Fassung.

Was ich in Wuppertal für Sie mache

Häufige Fragen aus Wuppertal

Brauche ich in Wuppertal eine Genehmigung zum Baumfällen?

Für geschützte Bäume ja. In Wuppertal gilt: Laubbäume, Eiben, Ginkgos und Obstbäume mit einem Kronenansatz ab 1,70 m; ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe; mehrstämmige Bäume, wenn mindestens zwei Stämme je 50 cm Umfang haben; Baumgruppen ab fünf Bäumen mit je 50 cm, wenn sie eine gemeinsame Krone bilden. Ich messe den Stammumfang bei der Erstbesichtigung und sage Ihnen vorab, ob Ihr Baum darunter fällt.

Kommen Sie für Baumpflege auch nach Wuppertal?

Ja, Wuppertal gehört zu meinem Einsatzgebiet rund um Düsseldorf. Die Erstbesichtigung ist kostenlos und unverbindlich – am schnellsten per Telefon oder mit Fotos per WhatsApp.

Wann im Jahr darf gefällt werden?

Fällungen und starke Rückschnitte sind nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz nur vom 1. Oktober bis 28./29. Februar erlaubt. Schonende Form- und Pflegeschnitte gehen ganzjährig, sofern keine Tiere im Baum brüten oder wohnen.

Kontakt

Ihr Baum in Wuppertal?

Am schnellsten per Telefon+49 1520 6130048 Fotos vom Baum per WhatsApp schicken
  • Erstbesichtigung kostenlos & unverbindlich
  • Ehrliche Empfehlung – auch wenn sie „nichts tun“ heißt
  • Festpreis vor dem ersten Schnitt

info@baumkrieger.de · Einsatzgebiet: Düsseldorf, Neuss, Ratingen, Meerbusch und 24 weitere Städte

Worum geht’s?
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