Kostenlose Erstbesichtigung in Düsseldorf und Umgebung WhatsApp info@baumkrieger.de

Baumpflege & Baumfällung in Mönchengladbach

Ich steige selbst in die Krone – auch in Mönchengladbach. Seilklettertechnik, Schnitt nach ZTV-Baumpflege, und vorher die ehrliche Frage: Braucht Ihr Baum das wirklich? Was die Baumschutzsatzung in Mönchengladbach verlangt, kläre ich vor dem ersten Schnitt.

Baumpflege in Mönchengladbach – Baumkrieger bei der Arbeit

Baumschutzsatzung Mönchengladbach: Welche Bäume geschützt sind

Satzung zum Schutz des Baumbestandes in Mönchengladbach (Merkblatt der mags)

  • GeschütztLaubbäume (ein- und mehrstämmig) ab 80 cm Stammumfang mindestens eines Stammes, gemessen in 1 m Höhe
  • Geschütztgilt in den bebauten Ortsteilen und im Bereich von Bebauungsplänen

Nicht unter die Satzung fallen

  • Nadelbäume (außer Eibe und Ginkgo)
  • Obstbäume (außer Esskastanie und Walnuss), Pappeln und Weiden
  • Bäume auf dem eigenen Grundstück, die weniger als 4 m von Wohn-, Geschäfts- oder Bürogebäuden entfernt stehen (Garagen zählen nicht)

Antrag & Praxis

  • Fachgerechte Baumpflege geringeren Umfangs braucht keine Genehmigung.
  • Der Antrag wird formlos schriftlich bei der mags gestellt (baumschutz@mags.de).
  • Bei manchen Genehmigungen wird eine Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung fällig.

Quelle: Merkblatt Baumschutzsatzung (mags.de) · Stand der Recherche: Oktober 2026. Kurz zusammengefasst, verbindlich ist die amtliche Fassung.

Was ich in Mönchengladbach für Sie mache

Häufige Fragen aus Mönchengladbach

Brauche ich in Mönchengladbach eine Genehmigung zum Baumfällen?

Für geschützte Bäume ja. In Mönchengladbach gilt: Laubbäume (ein- und mehrstämmig) ab 80 cm Stammumfang mindestens eines Stammes, gemessen in 1 m Höhe; gilt in den bebauten Ortsteilen und im Bereich von Bebauungsplänen. Ich messe den Stammumfang bei der Erstbesichtigung und sage Ihnen vorab, ob Ihr Baum darunter fällt.

Kommen Sie für Baumpflege auch nach Mönchengladbach?

Ja, Mönchengladbach gehört zu meinem Einsatzgebiet rund um Düsseldorf. Die Erstbesichtigung ist kostenlos und unverbindlich – am schnellsten per Telefon oder mit Fotos per WhatsApp.

Wann im Jahr darf gefällt werden?

Fällungen und starke Rückschnitte sind nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz nur vom 1. Oktober bis 28./29. Februar erlaubt. Schonende Form- und Pflegeschnitte gehen ganzjährig, sofern keine Tiere im Baum brüten oder wohnen.

Kontakt

Ihr Baum in Mönchengladbach?

Am schnellsten per Telefon+49 1520 6130048 Fotos vom Baum per WhatsApp schicken
  • Erstbesichtigung kostenlos & unverbindlich
  • Ehrliche Empfehlung – auch wenn sie „nichts tun“ heißt
  • Festpreis vor dem ersten Schnitt

info@baumkrieger.de · Einsatzgebiet: Düsseldorf, Neuss, Ratingen, Meerbusch und 24 weitere Städte

Worum geht’s?
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