Lichtraumprofilschnitt in Düsseldorf
Überhängende Äste über Straße und Gehweg sind kein Schönheitsfehler, sondern ein Haftungsrisiko. Wir stellen den freien Raum wieder her – mit Augenmaß für den Baum.
Die Leistung im Detail
Beim Lichtraumprofilschnitt schneiden wir Äste zurück, die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. Freizuhalten sind in der Regel 4,50 m über Fahrbahnen und 2,50 m über Rad- und Gehwegen; auch Verkehrsschilder und Straßenlaternen dürfen nicht verdeckt werden. Rechtsgrundlage ist in NRW § 30 StrWG NRW in Verbindung mit der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB). Wir arbeiten präzise per Seilklettertechnik und nähern uns bei altem Baumbestand mit Gefühl an die geforderte Höhe an, um Starkäste möglichst zu erhalten – nach ZTV-Baumpflege statt roher Kappung.
Vorschriftsmäßiger Freischnitt
- 4,50 m FahrbahnprofilFreie Durchfahrt für LKW und Müllabfuhr.
- 2,50 m GehwegprofilGefahrloser Durchgang für Fußgänger & Radfahrer.
- § 30 StrWG NRWErfüllung der gesetzlichen Anliegerpflichten.
Häufige Fragen
Wie hoch muss über der Straße freigeschnitten werden?
In der Regel 4,50 m über der Fahrbahn und 2,50 m über Rad-/Gehwegen.
Darf bei Gefahr auch in der Schutzzeit geschnitten werden?
Ja – zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist der Schnitt ganzjährig zulässig.
Kontakt
Bereit für ehrliche Baumpflege?
Am schnellsten per Telefon+49 1520 6130048 Fotos vom Baum per WhatsApp schicken- Erstbesichtigung kostenlos & unverbindlich
- Ehrliche Empfehlung – auch wenn sie „nichts tun“ heißt
- Festpreis vor dem ersten Schnitt